6. August 2026 / Rhein-Kreis Neuss

Verwaltungsgericht stellt Verfahren zur Vergabe des Rettungsdienstes ein – Klägerin zieht Klage zurück

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Verfahren zur Klage der Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbh...

Veröffentlicht am 6. August 2026 um 08:41 Uhr

Verwaltung | 06.08.2026

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat das Verfahren zur Klage der Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbh gegen die Vergabe des Rettungsdienstes im Jahr 2023 im Rhein-Kreis Neuss eingestellt. Das Unternehmen aus Hamburg hat seine Klage zurückgezogen. 

2023 hatte der Rhein-Kreis Neuss ein Auswahlverfahren initiiert, um die Durchführung des Rettungsdienstes in den kreisangehörigen Kommunen Meerbusch, Korschenbroich, Jüchen, Grevenbroich und Rommerskirchen gemäß dem Rettungsgesetz auf eine aktuelle, vertragliche Grundlage zu stellen. Derartige verwaltungsrechtliche Auswahlverfahren sind inhaltlich und rechtlich sehr komplex. Interessenten können ein Angebot abgeben, das anhand verschiedener Kriterien zu ermittelnde wirtschaftlichste Angebot, das alle Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung erfüllt, erhält den Zuschlag.

Auch die Falck Notfallrettung und Katastrophenschutz gGmbH aus Hamburg hatte ein Angebot abgegeben, das jedoch von der Kreisverwaltung nicht berücksichtigt worden war. Hiergegen hatte Falck im Dezember 2023 Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erhoben. Im Januar 2024 wurde durch das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Antrag von Falck auf einstweiligen Rechtschutz zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde später vom Oberverwaltungsgericht NRW bestätigt.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Klägerin kürzlich nahegelegt, die Klage zurückzuziehen, da diese aus Sicht der Richter keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Das Unternehmen hat seine Klage zurückgezogen, sodass das Verwaltungsgericht am 13. Juli 2026 die Einstellung des Verfahrens beschlossen hat.

„Der Beschluss zeigt, dass die Kreisverwaltung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auswahlverfahrens korrekt gearbeitet hat“, betont Landrätin Katharina Reinhold. Der Rettungsdienst im Rhein-Kreis Neuss ist seit Mai dieses Jahres im Dezernat I im Amt für Bevölkerungsschutz und damit direkt bei der Landrätin angesiedelt. Das unterstreicht die hohe Bedeutung, die Landrätin Katharina Reinhold dem Bevölkerungsschutz und der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beimisst. 

Im Rhein-Kreis Neuss sind die Johanniter-Unfall-Hilfe, die Malteser, das Deutsche Rote Kreuz sowie in Dormagen die Feuerwehr Dormagen im Rettungsdienst unterwegs und stellen die Patientenversorgung sicher.

Quelle: Rhein Kreis Neuss (www.rhein-kreis-neuss.de)


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