21. August 2026 / Rhein-Kreis Neuss

Unterhaltsvorschusskasse: Gefragter Online-Service des Jugendamtes Rhein-Kreis Neuss

Gut nachgefragt ist der Online-Service der Unterhaltsvorschusskasse des Rhein-Kreises Neuss. Mehr als 60 Prozent der...

Veröffentlicht am 21. August 2026 um 11:20 Uhr

Bürgerservice | 21.08.2026

Gut nachgefragt ist der Online-Service der Unterhaltsvorschusskasse des Rhein-Kreises Neuss. Mehr als 60 Prozent der rund 180 Anträge, die jährlich zum Unterhaltvorschuss eingehen, werden online gestellt. Die Unterhaltsvorschusskasse gehört zum Jugendamt Rhein-Kreis Neuss, das für Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen zuständig ist, und bietet die Online-Antragstellung seit rund fünf Jahren an.

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sind eine besondere staatliche Hilfe für Alleinerziehende, wenn diese von dem anderen, unterhaltspflichtigen Elternteil keinen oder einen nicht ausreichenden Unterhalt für ihr Kind bekommen. Sie sind grundsätzlich als vorübergehende Ersatzleistung gedacht. Der Vorschuss wird in Höhe des Regelbetrags der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des Kindergelds gezahlt.

Der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenwohnt, wird jedoch nicht aus seiner Unterhaltsverpflichtung entlassen. Vielmehr ist es bei Gewährung einer Leistung Aufgabe des Landesamts für Finanzen und in bestimmten Einzelfällen der Unterhaltsvorschusskasse, den Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe des gewährten Vorschusses zu realisieren. Unterhaltsverpflichtungen, die über die Höhe des Vorschusses hinausgehen, werden hiervon nicht berührt und können darüber hinaus vom Unterhaltsberechtigten gefordert werden.  

Wer den Online-Antrag ausfüllt, erhält alle Informationen über die Voraussetzungen für die Leistungsgewährung. So müssen das Kind und der alleinerziehende Elternteil in einem Haushalt leben. Der Anspruch entfällt, wenn die Eltern wieder eine häusliche Gemeinschaft oder eine faktisch vollständige Familie bilden (weil der andere Elternteil das Kind mit betreut), wenn ein Elternteil wieder seine Unterhaltspflicht erfüllt, wenn ein Stiefeltern-Teil hinzukommt oder wenn das Kind den gemeinsamen Haushalt verlässt, etwa bei einer stationären Unterbringung in einer Einrichtung. Weitere Informationen gibt es unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/unterhaltsvorschuss.

Für telefonische Auskünfte stehen die Mitarbeitenden der Unterhaltsvorschusskasse während der Öffnungszeiten des Kreisjugendamts zur Verfügung, und zwar montags bis donnerstags von 9 bis 12 und von 13.30 bis 15 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr. Die Rufnummern lauten 02161 / 6104-5137, 5139 und 5257.

Wenn die Informationen, die online oder telefonisch erfolgen, nicht ausreichen oder aus anderen Gründen ein persönliches Gespräch notwendig ist, stehen die Mitarbeitenden in Korschenbroich und nach vorheriger Absprache auch in den Außenstellen des Jugendamts in Jüchen und Rommerskirchen zur Verfügung. Die Adressen der Standorte lauten Am Kirsmichhof 2 in Korschenbroich, Alleestraße 1 in Jüchen und Giller Straße 2 in Rommerskirchen.

Interner Link

Quelle: Rhein Kreis Neuss (www.rhein-kreis-neuss.de)


Bildnachweis: © Anträge zum Unterhaltsvorschuss können seit rund fünf Jahren online beim Jugendamt Rhein-Kreis Neuss gestellt werden. © GettyImages-1167053127

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