22. September 2026 / Aus aller Welt

Neue Anträge und Zeugen - der Block-Prozess zieht sich

Noch ist die Beweisaufnahme im Block-Prozess nicht geschlossen: Das Gericht muss über viele neue Anträge entscheiden. Weitere Zeugen werden erwartet. Zudem gibt die Richterin einen wichtigen Hinweis.

Christina Block bestreitet die Vorwürfe der Anklage.
Veröffentlicht am 22. September 2026 um 15:53 Uhr

In der Schlussphase des Prozesses um die Entführung der Block-Kinder muss sich das Landgericht Hamburg noch einmal mit zahlreichen Anträgen beschäftigen. Die Verteidigung der Angeklagten Christina Block habe 100 Blatt Papier eingereicht, sagte die Vorsitzende Richterin, Isabel Hildebrandt, am 76. Prozesstag. Es gebe zudem Anträge von weiteren Anwälten.

Bis zum nächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag haben die Prozessbeteiligten Gelegenheit, die Anträge zu lesen und können dann eine Stellungnahme abgeben. Hildebrandt hatte am Montag verkündet, dass Beweisanträge künftig schriftlich zu stellen sind, damit das Verfahren zügiger vorankommt.

Außerdem erklärte die Vorsitzende Richterin, dass in der kommenden Woche erneut Zeugen gehört werden sollen. Dabei geht es nach Mitteilung einer Gerichtssprecherin um Angaben zu persönlichen und beruflichen Verhältnissen, zu denen Angeklagte in einem Prozess befragt werden.

Nur ein Angeklagter aus Israel hat Vorwürfe eingeräumt

Die 53 Jahre alte Hamburger Unternehmerin Block ist angeklagt, nach einem langen Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihren damals 10-jährigen Sohn und die damals 13 Jahre alte Tochter vom Wohnort des Vaters Stephan Hensel in Dänemark nach Deutschland zu entführen. Der hatte die beiden jüngsten Kinder des Ex-Paares nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht nach Hamburg zurückgebracht.

Die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette Block House, Eugen Block, bestreitet die Tat in der Silvesternacht 2023/24. Ein 37-Jähriger aus Israel ist der einzige Angeklagte, der die Vorwürfe gegen ihn eingeräumt hat. Für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Vorsitzende gibt einer Angeklagten vorsorglich einen Hinweis

Die Vorsitzende Richterin wies zudem eine mitangeklagte Verwandte und enge Vertraute von Christina Block vorsorglich darauf hin, dass nach vorläufiger Würdigung neben den in der Anklageschrift genannten Vorwürfen bei dem Punkt Freiheitsberaubung auch eine Verurteilung als Mittäterin in Betracht komme. Bisher ist die Verwandte nur wegen Beihilfe angeklagt.

Die 50-Jährige fuhr den Jungen und das Mädchen sowie die Mutter nach der Rückholaktion Anfang 2024 laut Anklage das letzte Stück des Weges von einem Hamburger Vorort mit einem Auto nach Hause. Der Verteidiger der Frau hatte in der Vergangenheit vergeblich beantragt, das Verfahren gegen seine Mandantin abzutrennen. Die lange Verfahrensdauer sei angesichts der maximal zu erwartenden Strafe unverhältnismäßig, sagte er damals. Der Prozess hatte bereits im Juli 2025 begonnen.


Bildnachweis: © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
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