1. Oktober 2026 / Aus aller Welt

Anwalt im Fall Block: «Hätten Sie nicht ebenso gehandelt?»

Der frühere Sportmoderator Gerhard Delling hat als Angeklagter im Prozess um die Entführung der Block-Kinder die Vorwürfe bestritten. Was bedeutet seine Einlassung für die anderen Angeklagten?

Es war bereits der 79. Prozesstag im Block-Prozess.
Veröffentlicht am 1. Oktober 2026 um 12:26 Uhr

Mehrere Verteidiger haben im Hamburger Prozess um die Entführung der Block-Kinder Erklärungen zu der Einlassung des angeklagten Ex-Sportmoderators Gerhard Delling abgegeben. Diese Ausführungen hätten die Angaben der Angeklagten Christina Block bestätigt, sagte Blocks Anwalt Ingo Bott vor dem Landgericht Hamburg. Die 53-Jährige ist die Lebensgefährtin von Delling (67).

Dellings Schilderungen hätten deutlich gemacht, wie überfordert Christina Block gewesen sei, als sie am Silvestermorgen die Nachricht erhalten habe, dass die Kinder wieder in Deutschland seien, erklärte Bott. Zudem sei die «Verzweiflung und Not von Frau Block als Mutter», die keinen Kontakt zu ihren Kindern habe, erkennbar gewesen.

Block-Kinder wurden laut Anklage aus Dänemark entführt

Die Hamburger Unternehmerin Block ist angeklagt, nach einem erbitterten Sorgerechtsstreit eine israelische Sicherheitsfirma damit beauftragt zu haben, ihre damals 13-jährige Tochter und den zehnjährigen Sohn vom Wohnort des Vaters Stephan Hensel in Dänemark nach Deutschland zu entführen. Blocks früherer Ehemann hatte die beiden jüngsten Kinder des Ex-Paares nach einem Wochenendbesuch im August 2021 nicht wie vereinbart nach Hamburg zurückgebracht.

Die maskierten Täter ergriffen die Kinder in der Silvesternacht 2023/24 und fuhren sie zuerst nach Süddeutschland. Blocks Partner Delling ist wegen Beihilfe angeklagt. Beide betonen, nichts Unrechtes getan zu haben. Sie seien von der Entführung völlig überrascht worden. Ein 37-jähriger Israeli ist der einzige der insgesamt sieben Angeklagten, der die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt hat.

Anwalt: Was hätte meine Mandantin sagen sollen?

Angeklagt wegen Beihilfe ist auch eine Verwandte und enge Vertraute von Christina Block. Die 50-Jährige fuhr den Jungen und das Mädchen sowie die Mutter Anfang 2024 laut Anklage das letzte Stück des Weges mit einem Auto nach Hause, nachdem diese in einem Hamburger Vorort abgesetzt worden waren. Ihr Verteidiger Reinhard Daum unterstrich, Dellings Aussage zeige, dass seine Mandantin erst kurz zuvor erstmals von der anstehenden Rückkehr der Kinder erfahren habe.

Delling hatte erklärt, die Verwandte sei gebeten worden, die Fahrt zu übernehmen, weil sie in den Hamburger Zeiten ein gutes Verhältnis zu den Kindern gehabt habe. Man sei davon ausgegangen, dass sich der Junge und das Mädchen bei einem Wiedersehen freuen würden. «Hätten Sie nicht ebenso gehandelt?», fragte Verteidiger Daum im Gerichtssaal mit Blick auf die 50-Jährige. Was hätte seine Mandantin denn sagen sollen: «Seht zu, wie Ihr nach Hause kommt»? Es sei nicht das Ziel gewesen, eine strafbare Handlung zu unterstützen.

Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.


Bildnachweis: © Georg Wendt/dpa
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